Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesundheitsdomizil Valico GmbH

1. Leistungen der VALIC0 GmbH
1.1. Das Mitglied kann die vertragsgegenständlichen Einrichtungen vollumfänglich benutzen. Diese werden in ihrer Gesamtheit und allgemein zur Verfügung gestellt. Eine Beschränkung auf einzelne Geräte kann nicht erfolgen, es sei denn aus medizinischen Notwendigkeiten. VALICO behält sich vor, den Saunabereich einmal pro Woche - mit Ausnahme an Wochenenden und Feiertagen nur für Damen anzubieten.
1.2. Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass das Gesundheitsdomizil am 24.12. und 25.12. sowie am 31.12. und 01.01, geschlossen bleibt.
1.3. Der im Empfangsbereich aushängenden Hausordnung ist ausdrücklich Folge zu leisten.
1.4. Den Anweisungen des Fachpersonals ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.

2. Persönliches Nutzungsrecht
Die Übertragbarkeit des Nutzungsrechts auf eine andere als die in der Mitgliedschaftsvereinbarung genannten Person bedarf zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung der VALICO GmbH.

3. Nutzungsverhinderung
Eventuelle Ausfallzeiten sind unter Vorlage von Bestätigungen (ärztliches Attest, Mutterschaftspass, etc.) zu melden.

4. Gesundheitliche Eignung
Im Interesse des Mitglieds sind körperliche Mängel beziehungsweise gesundheitliche Beschwerden, die dem Training an den Geräten oder dem Saunen entgegenstehen dem VALICO-Personal mitzuteilen. Vor Abschluss eines Vertrages sollte sich das Mitglied einer Ärztlichen Untersuchung unterziehen, um etwaige bestehende Kontraindikationen auszuschalten.

5. Beitrag
5.1. Mitgliedsbeitrag

Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge gelten jeweils für die zunächst vereinbarte Laufzeit. Nach Ablauf des Vertragszeitraumes kann die VALICO GmbH die Mitgliedsbeiträge den übrigen Konditionen anpassen.
5.2. Änderung Wohnsitz/ Bankverbindung
Das Mitglied verpflichtet sich, jede Änderung des Wohnsitzes sofort mitzuteilen. Nimmt das Mitglied am Abbuchungsverfahren teil, ist es ebenfalls verpflichtet, dem Studio eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Bei Angabe einer falschen Bankverbindung trägt das Mitglied die anfallenden Bankgebühren.
5.3. Mahngebühr
VALICO ist berechtigt für jede Mahnung bei Zahlungsverzug eine Gebühr von 3,00 Euro zu erheben. Bankgebühren für zurückgewiesene Abbuchungsaufträge werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.

6. Haftung
6.1. Für Personen- und Sachschäden haftet die VALICO GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,  es sei denn es liegt eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. Für Schäden die aus Missachtung der Anweisungen des Fachpersonals verursacht werden, kann keine Haftung übernommen werden.
6.2. Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld, das außerhalb der Wertschließfächer aufbewahrt wird, haftet die VALICO GmbH nicht.

7. Kündigung
7.1. VALiCO ist berechtigt, nach vorher erfolgter und ergebnisloser Abmahnung bei einem groben Verstoß gegen die Hausordnung oder die Anstandsregeln fristlos zu kündigen.
7.2. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3, 6 bzw. 12 Monate. Diese verlängern sich stillschweigend um weitere 6 Monate, wenn nicht form- und fristgerecht (das heißt: schriftlich und 6 Wochen vor Ablauf des Vertrages) gekündigt wird.
7.3. Im Kündigungsfalle kommt es bei der Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Zugangs auf den Eingang bei VALICO an. Die Schriftform ist zwingend einzuhalten.
7.4. Es besteht kein Kündigungsrecht bei vorübergehender Verhinderung der Nutzung der Einrichtungen des Gesundheitsdomizils VALICO, sofern das Mitglied die Verhinderung zu vertreten hat.

8. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. lm übrigen gilt der § 535 ff. BGB, den Mietvertrag betreffend.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fürstenfeldbruck. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.